Schulordnung

A In Unserer Schule soll es friedlich und menschlich zugehen. Jeder soll sich Wohlfühlen können. Niemand soll beim Lernen von anderen gestört werden. Jeder sollte versuchen den Schwächeren zu schützen.

 

B Schulbesuch

Als Schüler unserer Schule bist du verpflichtet, regelmäßig und pünktlich am Unterricht und an den sonstigen Unterrichtsveranstaltungen teilzunehmen. Du musst dich auf den Unterricht vorbereiten, mitarbeiten und die dir gestellten Aufgaben ordentlich erledigen. Die erforderlichen Lern- und Arbeitsmittel musst du immer mitbringen und deine Hausaufgaben regelmäßig und sorgfältig anfertigen.

 

C Verhalten in der Schule und auch außerhalb

  1. Allgemeines

Als Schüler unserer Schule verhältst du dich so, dass du weder dich noch andere Personen gefährdest oder verletzt.

Höflichkeit und Rücksicht – auch außerhalb des Schulgeländes – sollten selbstverständlich sein.

Die Anlagen und Einrichtungen der Schule sind für alle da und sollen auch noch Schülern nach dir zur Verfügung stehen. Behandle sie deshalb sachgerecht und sorgsam.

  1. Unterricht und Pausen

Nach den großen Pausen (Schellen) gehst du sofort zu deinem Unterrichtsraum. Ist ein Lehrer 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht erschienen, so benachrichtigen die Klassensprecher das Sekretariat.

Alle Schüler halten sich während der Pausen auf dem Schulhof auf. Die Schule trägt für dich Verantwortung. Wenn du jedoch ohne Erlaubnis das Schulgelände verlässt, verlierst du den Versicherungsschutz und musst auch mit Ordnungsmaßnahmen nach der „Allgemeinen Schulordnung“ rechnen.

  1. Schule und Schulgelände

Es ist selbstverständlich, dass du deinen Arbeitsplatz, die Unterrichtsräume und die Flure immer sauber hinterlässt. Nach Unterrichtsschluss werden die Stühle hochgestellt, die Fenster geschlossen und die Klasse gefegt.

Verlasse die Toiletten so sauber, wie du sie anzutreffen wünschst.

Aus Sicherheitsgründen darfst du nicht mit Zweirädern, Skateboards und Inlinern auf dem Schulhof fahren.

Dein Fahrrad solltest du stets im Fahrradständer abstellen, da es sonst nicht gegen Diebstahl versichert ist.

Rauchen ist auf dem Schulgelände und in den Gebäuden grundsätzlich untersagt.

4. Schadensregelungen

Natürlich musst du für Schäden, die du anrichtest, einstehen und sie auch bezahlen. Schulbücher, die von der Schule ausgeliehen werden, sollst du pfleglich behandeln und mit einem Schutzumschlag versehen. Für beschädigte Bücher wirst du – je nach Alter der Bücher – vollständig oder anteilig Ersatz leisten müssen.