Es kann immer wieder einmal vorkommen, dass ein/e Schüler/in durch Krankheit oder aus anderen Gründen am Unterrichtsbesuch gehindert wird. Dann sind Sie, liebe Eltern, gefordert zu reagieren und wir erwarten Ihrerseits folgendes Vorgehen:
- Informieren Sie bitte per Telefon (Tel. 0208 6213980) bis spätestens 8.00 Uhr das Sekretariat unserer Schule und melden Sie Ihr Kind unter Angabe des Namens und der Klasse krank. Das Sekretariat informiert daraufhin den/die Klassenlehrer/in. Bitte scheuen Sie nicht davor zurück, ggfs. unseren Anrufbeantworter zu besprechen.
- Fehlt Ihr Kind aufgrund einer Krankheit mehr als drei Tage, ist unserer Schule am dritten Tag eine schriftliche Entschuldigung mit Angabe der voraussichtlichen Länge der Krankheit einzureichen.
- Am ersten Tag, an dem Ihr Kind wieder am Unterricht teilnimmt, ist eine schriftliche Entschuldigung mit eigenhändiger Unterschrift eines Erziehungsberechtigten beim Klassenlehrer abzugeben, z.B. durch eine Eintragung im Schulplaner. Diese muss die genauen Fehlzeiten sowie den Grund des Fehlens enthalten (es reicht die Angabe des Grundes „Krankheit“). Liegt innerhalb einer Woche, nachdem der/die Schüler/in wieder am Unterricht teilnimmt, keine schriftliche Entschuldigung vor, werden die versäumten Stunden als nicht entschuldigt gewertet und auf dem Zeugnis dokumentiert.
- Fehltage, die unmittelbar an Ferientage angrenzen, müssen immer zusätzlich durch ein ärztliches Attest bzw. eine amtliche Bescheinigung entschuldigt werden.
- Stunden, in denen Ihr Kind durch eigenes Verschulden gefehlt hat, können nicht entschuldigt werden.
Noch eine Bitte: Sollte sich in der Nacht bzw. am Morgen herausstellen, dass Ihr Kind nicht schulfähig ist, schicken Sie Ihr Kind bitte nicht in die Schule. Der Versuch, den Schultag zu überstehen ist in der Regel nicht erfolgreich. Der Lernerfolg Ihres Kindes ist unter diesen Umständen ebenfalls nicht gegeben.
Beurlaubung
Benötigen Sie aus wichtigen persönlichen Gründen eine Beurlaubung Ihres Kindes vom Unterricht, erwarten wir folgendes Vorgehen:
- Bei einer gewünschten Beurlaubung von einem Tag Dauer richten Sie bitte rechtzeitig eine schriftliche Anfrage unter Angabe des Grundes und des Tages an den Klassenlehrer/ die Klassenlehrerin.
- Bei einer gewünschten Beurlaubung von mehr als einem Tag Dauer richten Sie bitte rechtzeitig eine schriftliche Anfrage unter Angabe des Grundes und der Tage an die Schulleitung.
- Bei einer gewünschten Beurlaubung direkt vor oder nach den Ferien ist die schriftliche Anfrage unabhängig von der gewünschten Dauer immer an die Schulleitung zu richten.