Inklusionskonzept

Im Grundgedanken der Inklusion steckt das Ziel der größtmöglichen Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben.

Der Schule kommt dabei ein Teil dieser Aufgabe zu. Laut Beschluss der UNESCO von 2012 bedeutet inklusive Bildung nach diesem Verständnis, dass

allen Menschen unabhängig von Geschlecht, Behinderung, ethnischer Zugehörigkeit, besonderen Lebensbedürfnissen, sozialen und oder ökonomischen Voraussetzungen – die gleichen Möglichkeiten offen stehen, an qualitativ hochwertiger Bildung teilzuhaben und ihre Potenziale zu entwickeln.

 

Die Theodor-Heuss-Realschule versteht sich als „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ und ist im besonderen Maße dazu verpflichtet, einen Umgang zu pflegen, der auf gegenseitiger Wertschätzung und Respekt basiert. Wir wenden uns daher gegen jegliche Art von Diskriminierung oder gesellschaftliche Ausgrenzung. Nicht nur deswegen beruht der Umgang miteinander an unserer Schule auf Wertschätzung und gegenseitigem Respekt. Die Einrichtung von integrativen Lerngruppen (IL) als Start in eine inklusive Bildung an unserer Schule bietet uns daher im besonderen Maße die Möglichkeit, diesen Anspruch in unserer täglichen Arbeit umzusetzen. Sie beruht auf dem Prinzip, die Vielfalt in der Bildung und Erziehung wertzuschätzen, sie somit nicht als Problem, sondern als Chance wahrzunehmen.

Gemeinsamer Unterricht: Zielsetzung und Besonderheiten

Nach dem Grundsatz: „Soviel gemeinsam wie möglich, soviel getrennt wie nötig“ wird die inklusive Pädagogik eine Veränderung in der Unterrichtspraxis erfordern, von der nicht nur die Schüler/innen mit gesondertem Förderbedarf, sondern alle Schüler/innen der Theodor-Heuss-Realschule profitieren sollen. Unter dem Gesichtspunkt der unterschiedlichen Schulabschlüsse, die die Schüler/innen an unserer Schule anstreben werden, und der Idee, dass alle Schüler/innen gleichzeitig am selben Unterrichtsthema teilhaben, spielt sowohl die äußere als auch innere Differenzierung im Grundsatz der Unterrichtspraxis eine tragenden Rolle und stellt die Pädagogen im Kontext des inklusiven Unterrichts vor neue Herausforderungen. Die personelle Zusatzressource soll daher für eine möglichst dauerhafte Doppelbesetzung in den inklusiven Klassen genutzt werden. Die jeweiligen Klassenteams (bestehend aus Klassenleitung / Fachlehrer /sonderpädagogische Fachkräfte / ggf. Integrationshelfer) entscheiden selbstständig, welche Differenzierung in dem jeweiligen Fach sinnvoll und möglich erscheint. Möglichst wenige Lehrer/innen unterrichten in der integrativen Lerngruppe mit möglichst vielen Unterrichtsstunden. Damit soll sichergestellt werden, dass die Anzahl der Lehrer/innen und Ansprechpartner für alle Schüler/innen überschaubar bleibt und Vertrauen und Verlässlichkeit in der Lehrer-Schüler-Beziehung aufgebaut werden kann.

Förderdiagnostik / Förderpläne

Das Verfahren einer effektiven Förderdiagnostik ist unmittelbar mit den Sonderpädagogen abzusprechen und bezieht sich auf den sonderpädagogischen Förderbedarf der Schüler/innen. Grundsätzlich werden für die Schüler/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf durch die sonderpädagogische Fachkraft Förderpläne individuell geschrieben, welche im Klassenteam gemeinsam beraten werden.

Leistungsbewertung

Die Leistungen der Schülerinnen und Schüler im Bildungsgang Lernen werden ohne Notenstufen auf der Grundlage der in den individuellen Förderplänen festgelegten Lernziele beschrieben. Die Leistungsbewertung erstreckt sich auf die Ergebnisse des Lernens sowie die individuellen Anstrengungen und Lernfortschritte.

Die Schulkonferenz kann beschließen, dass ab Klasse 5 bei Schülerinnen und Schülern, die im Bildungsgang Lernen unterrichtet werden, einzelne Fächer zusätzlich mit einer Note bewertet werden. Eine Bewertung mit Noten setzt voraus, dass die Leistungen den Anforderungen der jeweils vorhergehenden Jahrgangsstufe der Grund- oder Hauptschule entsprechen. Dieser Maßstab ist auf dem Zeugnis kenntlich zu machen (AO-SF § 27, 2).

Zeugnisse / Schulabschlüsse

Zeugnisse

Die Zeugnisse der Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf erhalten die Angabe des Förderschwerpunktes sowie des Bildungsgangs, in welchem der Schüler/in unterrichtet wird. Die Zeugnisse der Schüler/innen im Bildungsgang Lernen beschreiben die Lernentwicklung und den Leistungsstand in den Fächern.

Schulabschlüsse

Führt der Besuch der Klasse 10 zum „Abschluss des Bildungsgangs im Förderschwerpunkt Lernen“ (AO-SF § 30, 2), enthält das Abschlusszeugnis neben den Beschreibungen zum individuellen Lern- und Leistungsstand nur die unentschuldigten Fehlzeiten.

Schüler/innen, die die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben und die Schule vor der Klasse 10 verlassen, erhalten ein Zeugnis, das die erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten bescheinigt (AO-SF § 30, 1).

 

In einem besonderen Bildungsgang führt die Klasse 10 zu einem Hauptschulabschluss (nach Klasse 9) gleichwertigen Abschluss (HSA-9). Die Leistungen der Schülerinnen und Schüler, die diesen Abschluss anstreben, werden in allen Unterrichtsfächern zusätzlich mit einer Note bewertet. Den HSA-9 kann jedoch nur erwerben, wer in den Klassen 9 und 10 am Unterricht im Fach Englisch teilgenommen hat.

 

Die Schüler/innen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung erhalten am Ende ihrer Schulzeit ein Abschlusszeugnis, das die erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten beschreibt.

Zeugnisse bei Wechsel des Förderschwerpunkts, des Bildungsgangs und/oder des Förderorts

Die Klassenkonferenz stellt fest,

  • dass der Förderschwerpunkt nicht mehr in dem festgestellten Bereich liegt oder
  • dass der Bildungsgang geändert werden muss und/oder
  • dass der Förderort geändert werden sollte.

Damit ein evtl. Wechsel für das nächste Schuljahr berücksichtigt werden kann, muss eine Veränderung bis spätestens zu den Osterferien mitgeteilt werden. Die Schule setzt sich möglichst frühzeitig mit der ggf. aufnehmenden Schule in Verbindung.

  • Die Schüler/innen erhalten Zeugnisse mit folgender Bemerkung:

NN wurde im Gemeinsamen Unterricht sonderpädagogisch im Förderschwerpunkt

gefördert und auf der Grundlage der Richtlinien und Lehrpläne der Realschule unterrichtet. Bezüglich der weiteren Förderung wird auf das Schreiben des Schulamtes vom … verwiesen.

 

Der Beschluss der Klassenkonferenz muss protokolliert werden.

Die Schulleitung lädt die Eltern zu einem Gespräch ein und erläutert ihnen den Beschluss der Klassenkonferenz. Auch dieses Gespräch muss protokolliert werden.

Die Schulaufsicht entscheidet über die weitere sonderpädagogische Förderung (AO-SF § 15)

Elternarbeit

Es ist wichtig, dass die Eltern der Schüler/innen mit besonderem Förderbedarf in ihren speziellen Sorgen ebenso Beachtung finden wie die Eltern der Schüler/innen ohne diagnostizierten Förderbedarf.

Grundsätzlich pflegen wir an der Theodor-Heuss-Realschule eine offene, intensive Kommunikation, die neben den Gesprächszeiten zu den Elternsprechtagen durch wöchentliche Sprechzeiten der Lehrer/innen sowie darüber hinaus vereinbarte Elterngespräche geprägt ist. Nicht zuletzt der Schulplaner eines jeden Kindes stellt eine regelmäßige Kommunikation sicher.

Weitere Möglichkeiten aktiver Beteiligungen am Schulleben bieten die Klassenpflegschaftssitzungen, die Teilnahme an Elternstammtischen sowie die Elternbeteiligung bei Schulveranstaltungen.